AGB Beilken Sails GmbH

  • § 1    Allgemeines, Geltungsbereich

    (1)     Die nachstehenden AGB der Beilken Sails GmbH gelten für sämtliche Geschäfte, welche Beilken mit Kunden tätigt.

    (2)     Abweichenden Regelungen oder entgegenstehender AGB wird widersprochen. Von diesen AGB abweichende Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters Beilkens und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.

    (3)     Die AGB in ihrer jeweilig aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

     

    § 2      Vertragschluss

    (1)     Individuelle, schriftliche Angebote sind unter Berücksichtigung der drin angeführten zusätzlichen Vertragsbedingungen verbindlich. Nach Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine entsprechende Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, ist die Annahme innerhalb von 14 Kalendertagen zu erklären.

    (2)     Die Angebote Beilkens in Prospekten, Broschüren oder im Internet stellen unverbindliche Aufforderungen an den Kunden dar, bei Beilken Waren zu bestellen. Durch die Übermittlung von Bestellungen mittels E-Mail, Telefax, Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Beilken ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen. Nach ergebnislosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

    (3)     Beilken ist nicht verpflichtet vom Kunden gestellte Daten (Maße, Muster etc.), Materialien oder die Geeignetheit der bestellten Ware für die Zwecke des Kunden zu überprüfen.

    (4)     Korrespondenz, welche sich nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung wiederfindet, wird nicht Vertragsbestandteil. Diese ist vom Kunden unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Bedenken hinsichtlich des Vertragsinhaltes schriftlich anzuzeigen. Beilken ist in diesem Fall berechtigt bei Maßänderungen etc., falls erforderlich, den Preis entsprechend anzupassen.

    (5)     Angaben und Zeichnungen in Angeboten sind nur annähernd maßgebend sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.

     

    § 3      Preise

    (1)     Die genannten Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    (2)     Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Hierzu gehört insbesondere auch das Anschlagen von Segeln oder die Montage sonstiger Ware. Weichen Angaben des Kunden von den tatsächlichen Ausführungsmaßen ab, so ist Beilken berechtigt den Preis entsprechend anzupassen.

    (3)     Lieferungen erfolgen gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgewiesen wird.

     

    § 4      Zahlungsbedingungen

    Im Rahmen schriftlicher Angebote gem. § 2 (1) gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Beilken ist berechtigt bis zum Eingang der Anzahlung die Bearbeitung des Auftrages zu verweigern. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    § 5      Lieferbedingungen / Annahmeverzug

    (1)     Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Ware vom Kunden in der Betriebsstätte Beilkens in Bremen abzuholen.

    (2)     Wurde die Lieferung der Ware vereinbart, erfolgt diese durch Versendung ab Lager des Lieferanten im Namen Beilkens bzw. direkt durch Beilken an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Beilken ist zu Teillieferungen berechtigt.

    (3)     Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Beilken und dem Kunden. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung durch den Beilken, nicht des Eingangs beim Kunden. Angaben über die Liefertermine sind unverbindlich, soweit dieser nicht ausnahmsweise verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass der Beilken selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird; es gelten die nachfolgenden Absätze.


  • (4)     Sollte ein vorn Kunden bestellter Artikel wider Erwarten, trotz rechtzeitiger Disposition, aus von Beilken nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, so ist Beilken berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Beilken wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwaig bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.


    (5)     Soweit Beilken aus Gründen die Beilken zu vertreten hat in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.


    (6)     Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die Beilken nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss bzw. Liefertermin an, ist jede Partei berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.


    (7)     Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Regelfall geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, wenn diesem die Ware übergeben wurde. Die Ware ist, wenn der Kunde Verbraucher ist, übergeben, sobald diese in den Machtbereich des Kunden gelangt ist, bspw. wenn das Transportunternehmen die Ware bei Nachbarn oder in ähnlicher Weise an den Kunden ausgeliefert hat. Ist der Kunde kein Verbraucher, dann geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.


    (8)     Erfüllungsort ist der Geschäftssitz Beilkens.


     


    § 6      Eigentumsvorbehalt


    (1)     Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Beilken.


    (2)     Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung Beilkens nicht gestattet.


     


    § 7      Gewährleistung / Rücktritt


    (1)     Die Ansprüche des Kunden gegen Beilken bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Für den Gefahrübergang gilt § 6 (6) dieser AGB.


    (2)     Schäden, die durch etwaige unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung, Verwendung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Beilken. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des jeweiligen Herstellers bzw. den Produktinformationen Beilkens sowie den allgemeinen Erfahrungssätzen guter Seemanschaft.


    (3)     Bei Kauf gebrauchter Sachen ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Erhalt der Ware verkürzt.


    (4)     Ist der Kunde Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. § 479 BGB bleibt unberührt.


    (5)     Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese unverzüglich an Beilken zu melden und die Beanstandungen bei Anlieferung auf dem Frachtbrief zu vermerken. Er erleichtert hierdurch die Geltendmachung etwaiger Ansprüche Beilkens gegenüber seinen Lieferanten oder dem Transportunternehmen. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben keine Auswirkungen auf dessen evtl. Gewährleistungsansprüche. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.


    (6)     Etwaige Garantien auf Materiealien etc. sind selbständige Garantieerklärungen der jeweiligen Lieferanten/Hersteller und begründen keinen Anspruch gegenüber Beilken, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


    (7)     Handelt es sich um einen Vertrag zur Lieferung einer neuherzustellenden beweglichen Sache und ist an dem Vertrag kein Verbraucher beteiligt, so ist der Nacherfüllungsanspruch der Kunden auf die Beseitigung des Mangels beschränkt. Hiervor bleibt das Recht des Kunden, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, unberührt.

     

  • (8)     Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Geschäftssitz Beilkens. Sie sind daher im Rahmen des Nacherfüllungsverlangens verpflichtet die betreffende Sache an den Geschäftssitz Beilkens zu versenden. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB ist Beilken verpflichtet den Kunden von entsprechenden Transportkosten freizustellen, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Diese Pflicht ist jedoch beschränkt auf die Kosten eines Standarttransportes ab/bis zur Lieferanschrift des Vertrages, bei Auslandslieferungen bis zur deutschen Grenze. Der Versand ist im Vorfeld mit Beilken abzustimmen. Beilken ist berechtigt den Transport selbst zu besorgen.

     

    § 8      Haftung

    (1)     Beilken hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

    (2)     Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Beilken nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenso unberührt.

    (3)     Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Beilken keine Verantwortung für seitens des Kunden gestellten Materialen oder die Eignung des Schiffes für die gelieferten Waren. Bei der Verwendung der Waren sind die Regeln ordentlicher Seemannschaft zu berücksichtigen.

     

    § 9      Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht


    Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Ansprüchen welche nicht aus demselben Rechtsgeschäft resultieren gegen Zahlungsansprüche Beilkens aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

     

    § 10    Urheberrechte

     

    Die von Beilken erstellten Unterlagen (Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Berechnungen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Übergabe räumt der Verwendet dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung Beilkens gestattet.

     

    § 11    Schlussbestimmungen


    (1)     Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

    (2)     Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

    (3)     Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

     
     

    Stand:Juli 2018

BeilkenSails


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