§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden AGB der Beilken Sails GmbH gelten für sämtliche Geschäfte, welche Beilken mit Kunden tätigt.
(2) Abweichenden Regelungen oder entgegenstehender AGB wird widersprochen. Von diesen AGB abweichende Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters Beilkens und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
(3) Die AGB in ihrer jeweilig aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragschluss
(1) Individuelle, schriftliche Angebote sind unter Berücksichtigung der drin angeführten zusätzlichen Vertragsbedingungen verbindlich. Nach Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine entsprechende Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, ist die Annahme innerhalb von 14 Kalendertagen zu erklären.
(2) Die Angebote Beilkens in Prospekten, Broschüren oder im Internet stellen unverbindliche Aufforderungen an den Kunden dar, bei Beilken Waren zu bestellen. Durch die Übermittlung von Bestellungen mittels E-Mail, Telefax, Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Beilken ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen. Nach ergebnislosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
(3) Beilken ist nicht verpflichtet vom Kunden gestellte Daten (Maße, Muster etc.), Materialien oder die Geeignetheit der bestellten Ware für die Zwecke des Kunden zu überprüfen.
(4) Korrespondenz, welche sich nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung wiederfindet, wird nicht Vertragsbestandteil. Diese ist vom Kunden unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Bedenken hinsichtlich des Vertragsinhaltes schriftlich anzuzeigen. Beilken ist in diesem Fall berechtigt bei Maßänderungen etc., falls erforderlich, den Preis entsprechend anzupassen.
(5) Angaben und Zeichnungen in Angeboten sind nur annähernd maßgebend sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.
§ 3 Preise
(1) Die genannten Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Hierzu gehört insbesondere auch das Anschlagen von Segeln oder die Montage sonstiger Ware. Weichen Angaben des Kunden von den tatsächlichen Ausführungsmaßen ab, so ist Beilken berechtigt den Preis entsprechend anzupassen.
(3) Lieferungen erfolgen gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgewiesen wird.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Im Rahmen schriftlicher Angebote gem. § 2 (1) gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Beilken ist berechtigt bis zum Eingang der Anzahlung die Bearbeitung des Auftrages zu verweigern. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Lieferbedingungen / Annahmeverzug
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Ware vom Kunden in der Betriebsstätte Beilkens in Bremen abzuholen.
(2) Wurde die Lieferung der Ware vereinbart, erfolgt diese durch Versendung ab Lager des Lieferanten im Namen Beilkens bzw. direkt durch Beilken an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Beilken ist zu Teillieferungen berechtigt.
(3) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Beilken und dem Kunden. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung durch den Beilken, nicht des Eingangs beim Kunden. Angaben über die Liefertermine sind unverbindlich, soweit dieser nicht ausnahmsweise verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass der Beilken selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird; es gelten die nachfolgenden Absätze.